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Qualifikation
Seit 1934 ist das Gebäudereiniger-Handwerk ein
Vollhandwerk.
Nur wer die theoretische und fachpraktische Meisterprüfung
im Gebäudereiniger-Handwerk mit Erfolg abgelegt hat, kann ein
Gebäudereinigungsunternehmen führen. Die Meisterprüfung fordert neben
vielfältigen Kenntnissen und Fertigkeiten auch ein hohes Sicherheits-
und Verantwortungsbewußtsein für Mitarbeiter und Umwelt.
Zur Meisterprüfung wird nur zugelassen,
wer eine dreijährige Ausbildung mit gutem Gesellenbrief
abgeschlossen hat, einschlägige Berufserfahrung vorweist,
sowie i. d. R. die Meisterschule besucht hat.
Beschäftigung
Das Gebäudereiniger-Handwerk hat sich von seinen
Anfängen bei den Fassadenwäschern des Mittelalters zu einem leistungsstarken
Wirtschaftsbereich und einem interessanten und sicheren
Arbeitgeber entwickelt. Bundesweit sind fast 5.700 Betriebe im
Gebäudereiniger-Handwerk tätig. Sie bieten ihren mehr als 705.000
Beschäftigten sichere und tariflich abgedeckte Arbeitsplätze.
Das Gebäudereiniger-Handwerk ist damit das
beschäftigungsstärkste Handwerk in Deutschland. Zehn Prozent aller
Beschäftigten im Handwerk und sogar zwei Prozent aller Erwerbstätigen
in Deutschland finden im Gebäudereiniger-Handwerk Arbeit.
Organisation
Der Bundesinnungsverbanddes
Gebäudereiniger-Handwerks vertritt die Interessen von etwa 2.600 Mitgliedsbetrieben,
die etwa 90 Prozent des vergebenen Reinigungsmarktes in Deutschland
abdecken. Der Bundesinnungsverband ist auf europäischer Ebene aktives
Mitglied im europäischen Dachverband der Gebäudereinigerbranche
(EFCI) und darüber hinaus im BDA (Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände), ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks),
Bundesvereinigung der Fachverbände des Deutschen Handwerks.
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